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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Iomauna Media GmbH,
Exberlinerproperty
- Für den Nachweis und die Vermittlung eines Kaufvertrages über ein unbebautes
Grundstück, eine Immobilie oder eine Eigentumswohnung ist vom Kaufinteressenten eine
Provision, die sich nach der Höhe des notariell beurkundeten Kaufpreises richtet, an die
Iomauna Media GmbH zu entrichten. Der Nachweis bzw. die Vermittlung ist dann
erbracht, wenn der Kaufinteressent ein ihm durch Iomauna Media GmbH angebotenes
Objekt mit oder ohne Zuhilfenahme weiterer Leistungen von Iomauna Media GmbH durch
notariellen Kaufvertrag erwirbt.
- Die Angaben in den Angeboten basieren auf den Iomauna Media GmbH von Dritten,
insbesondere dem Objektanbieter erteilten Informationen. Iomauna Media GmbH bemüht
sich, möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für die
Richtigkeit und Vollständigkeit kann Iomauna Media GmbH jedoch nicht übernehmen. Die
Nachweise sind freibleibend, ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Iomauna Media
GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Teil des beabsichtigten Hauptvertrages
entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Die von Iomauna Media GmbH
übergebenen Angebote und Mitteilungen sind nur für den Auftraggeber bestimmt und
dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es aufgrund unbefugter Weitergabe
zum Abschluß eines Hauptvertrages, zahlen der Auftraggeber bzw. der Empfänger eine
Vertragsstrafe in Höhe der im Exposé angegebenen bzw. vereinbarten Provision.
- Der Kaufinteressent verpflichtet sich schon jetzt, die Zahlung der vereinbarten Provision
auch dann zu leisten, wenn nicht er, sondern eine Personengesellschaft, eine Körperschaft
oder ein Konzern, in der der Kaufinteressent die Funktion eines Gesellschafters,
Geschäftsführers, Prokuristen oder eines leitenden Angestellten ausübt, entgegen
ursprünglich geäußerter Absichten des Kaufinteressenten die Rolle des Käufers beim
Notartermin im Hinblick auf ein Objekt, was zuvor dem Kaufinteressenten von Iomauna
Media GmbH angeboten worden ist, einnimmt. Das gleiche gilt für den Erwerb eines zuvor
dem Kaufinteressenten von Iomauna Media GmbH angebotenen Objektes, wenn
nachweislich erkennbar geworden ist, dass der Unterzeichner des notariellen
Kaufvertrages (Käufer) dergestalt mit dem Kaufinteressenten in Verbindung steht, dass
von einem sogenannten „Strohmanngeschäft“ ausgegangen werden kann.
- Ist dem Auftraggeber die durch Iomauna Media GmbH nachgewiesene Gelegenheit bereits
bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Empfang
des Nachweises, unter Angabe der Quelle schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu
belegen. Bei Verstoß entsteht für den Fall, dass der Auftraggeber das angebotene Onbjekt
erwirbt, der volle Provisionsanspruch für Iomauna Media GmbH. Bis zum Nachweis
etwaiger Vorkenntnis gilt der Nachweis der Iomauna Media GmbH als ursächlich für den
Abschluß des Hauptvertrages.
- Die Höhe der durch den Kaufinteressenten zu zahlenden Provision bemisst sich in EURO
wie folgt, sofern im Exposé keine abweichenden Angaben gemacht werden:
Bei einem notariell beurkundeten Kaufpreis bis unter eine Millionen Euro: 6 % des
notariell beurkundeten Kaufpreises zzgl. der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer
Bei einem notariell beurkundeten Kaufpreis von einer Millionen Euro bis unter zwei
Millionen Euro: 4,5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises zzgl. der jeweils aktuell
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer
Bei einem notariell beurkundeten Kaufpreis ab zwei Millionen Euro: 3 % des notariell
beurkundeten Kaufpreises zzgl. der jeweils aktuell geltenden gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
- Für den Fall, dass durch den Verkäufer des vermittelten Objektes oder einer mit ihm
vertraglich verbundenen Person oder Gesellschaft zuzüglich zum ausgewiesenen Kaufpreis
Bauleistungen (Ausbau, Umbau, Sanierung) für den Kaufinteressenten erbracht werden,
deren Vergütung durch den Kaufinteressenten nicht Bestandteil des notariell
beurkundeten Kaufpreises sein werden, sondern gesondert vereinbart sind
(Bauträgermodell bzw. Kauf- und Werklieferungsvertrag), ist „Kaufpreis“ im Sinne dieser
Vereinbarung der notariell beurkundete Kaufpreis zuzüglich des Bruttowertes der durch
den Verkäufer zu erbringenden Bauleistungen.
Dies gilt nicht für den Fall, dass der Käufer diese Bauleistungen selbst erbringt bzw. einen
Dritten, der nicht mit dem Verkäufer in einer vertraglichen Verbindung steht, mit
derartigen Bauleistungen beauftragt.
- Die Verpflichtung zur Zahlung der Provision entsteht mit der notariellen Beurkundung des
Kaufvertrages (§ 652 I BGB) und ist binnen einer Woche nach der notariellen
Beurkundung des Kaufvertrages und Erhalt der Rechnung über die zu zahlende Provision
ohne Abzüge an die Iomauna Media GmbH zu leisten.
- Erlischt der Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen, bleibt der Provisionsanspruch in
voller Höhe bestehen. Wird der Vertrag durch Rücktritt wegen eines vertraglichen
Rücktrittsrechtes beseitigt, so bleibt der Provisionsanspruch ebenfalls bestehen.
- Schadenersatzansprüche gegenüber der Iomauna Media GmbH sind ausgeschlossen,
sofern sie nicht auf vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für Maklerverträge mit Kaufleuten ist Berlin. Auf alle
vertraglichen Beziehungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
- Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. Iomauna
Media GmbH schließt Maklerverträge ausschließlich zu diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), selbst wenn anderslautenden AGB nicht widersprochen
wird; diese sind unwirksam und werden nur durch die ausdrückliche schriftliche
Anerkennung seitens Iomauna Media GmbH Gegenstand des Vertragsverhältnisses.
Sollten Teile dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bedingungen nicht berührt. Beide Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Klausel oder
eine Lücke durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der
ursprünglichen Klausel am Nächsten kommt.
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